Friedhof für kommende Jahrzehnte erhalten
22.02.06 (Altlußheim)
Altlußheimer Gemeinderat stimmt neuem Bebauungsplan zu / Angrenzern wird Bebauung „in zweiter Reihe“ ermöglicht / Dritten Einkaufsmarkt im Bereich „Altreut 3“ ermöglicht
Dem Ziel, den Friedhof an seinem bisherigen Standort durch eine entsprechende Erweiterung zu erhalten, ist man in Altlußheim ein gutes Stück näher gekommen. Der Gemeinderat der Rheingemeinde sprach sich jedenfalls während seiner öffentlichen Sitzung im Bürgersaal des Rathauses am Dienstagabend einstimmig für den vorgelegten Bebauungsplan „Am Friedhof“ aus.Um die bestehenden Friedhofsflächen in südöstliche Richtung zur Mühlstraße hin erweitern zu können, sei, so Bürgermeister Hartmut Beck, der Erwerb von rückwärtigen Gartenflächen der angrenzenden Grundstückseigentümer der Mühlstraße 50 bis 62 erforderlich. „In diesem Zusammenhang soll die intakte städtebauliche Ordnung, die sich durch die bereits vorhandene offene Bebauung ergibt, durch einen Bebauungsplan auch rechtlich gesichert werden“, machte das Gemeindeoberhaupt deutlich. Zudem solle den durch die Friedhofserweiterung direkt betroffenen Grundstückseigentümern wegen der in diesem Bereich besonders großen Baugrundstücke die Möglichkeit gegeben werden, dort „in zweiter Reihe“ unter Wahrung des erforderlichen Mindestabstandes von 25 Metern zu den zukünftigen Grabfeldern neue Wohngebäude zu errichten. „Im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung ist eine aufgelockerte Bebauung in Form von eingeschossigen Einfamilienhäusern“, machte Beck deutlich. Geplant seien acht Doppelhaushälften mit maximal zwei Vollgeschossen. Um einer übermäßigen Verdichtung – insbesondere durch erforderliche Stellplätze – vorzubeugen, werde nur eine Wohnung je Wohngebäude zugelassen. Die Erschließung erfolge im wesentlichen über die vorhandenen Grundstückszufahrten. Lediglich für zwei Grundstücke sei wegen der beengten Verhältnisse eine rückwärtige Erschließung über einen künftigen Privatweg erforderlich. Ergänzend zu den vorhandenen Parkplätzen im Bereich der Friedensstraße wird zudem am nördlichen Eingang des Friedhofs in unmittelbarer Nähe zur Leichenhalle ein kleiner Parkplatz für Behinderte, die Pfarrer oder Bestatter angeordnet werden.
Bürgermeister Hartmut Beck wies darauf hin, dass im Sinne eines tragfähigen Kompromisses für die Grundstückeigentümer noch geringfügige Umplanungen in den Planentwurf eingefügt worden seien. Dies betreffe vor allem im Sinne einer möglichst weitgehenden Gestaltungsfreiheit den Wegfall der Festlegung einheitlicher Dachgaubenformen sowie eine veränderliche Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad.
Die Sprecher aller Fraktionen machten in ihren Stellungnahmen deutlich, dass der neue Bebauungsplan die Chance biete, den Friedhof so zu erweitern, dass der bisherige Standort für die kommenden Jahrzehnte nachhaltig gesichert werden könne. Dies sei ganz im Sinne der Altlußheimer Bevölkerung.
Nicht so deutlich war dagegen die Zustimmung für eine Veränderung des bereits bestehenden Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Altreut 3“. Um die Ansiedlung eines dritten Einkaufsmarktes zu ermöglichen, sei, so der Bürgermeister, die Hinzunahme eines angrenzenden Grundstückes erforderlich. Dieser Erweiterung des Bebauungsplanes stimmten dann auch alle Ratsmitglieder zu. Für eine Billigung des ersten Teilbebauungsplanes der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Altreut 3“ sprachen sich dann nur noch neun Gemeinderäte aus, während fünf von ihnen aus grundsätzlichen Gründen mit Nein stimmten. Ihnen wäre eine innerörtliche Lösung lieber gewesen. Daher die grundsätzliche Ablehung als logische Konsequenz.