* Hygiene stets das oberste Gebot
01.07.09 (Reilingen)
Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises erläuterten Vereinsvertretern den richtigen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
In Reilingen wird wie überall in der Kurpfalz gerne und oft gefeiert. Um den vielen Besuchern so einen Festbesuch nicht zu vermiesen und auch zur eigenen Sicherheit, gilt es inzwischen zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Um die Vielfalt der aktuellen Vorgaben aus Europa, Bund, Land und Kommune einmal in kompakter Form vorzustellen und näher zu erläutern, hatte die Kultur- und Sportgemeinschaft ihre Vereine im Vorfeld des anstehenden Straßenfestes zu einem Informationsabend eingeladen. Das Interesse an diesem umfangreichen Themenkomplex war so groß, dass die Plätze im Nebenzimmer des „Vogelparkes“ bei weitem nicht ausreichten und die Trennwand hin zur Gaststube geöffnet werden musste. Mit André Neise und Sabrina Schilling konnte die KuSG-Vorsitzende Sabine Petzold die für Reilingen zuständigen Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises begrüßen, die den Anwesenden kenntnisreich und engagiert den richtigen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten erläuterten.
Da Vereins- und Straßenfeste, so André Neise gleich zu Beginn seines mit viel Beifall, aber auch zahlreichen, zum Teil auch kritischen Zwischenfragen, aufgenommenen Vortrags, nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens seien, komme dem Umgang mit Lebensmitteln eine erhebliche Bedeutung zu. Der Experte gab dabei zu bedenken, dass gerade Hygienefehler zu schwerwiegenden Erkrankungen führen können. „Vor allem bei Kleinkindern und älteren Menschen sind diese dann oft auch lebensbedrohlich.“
Da Lebensmittelinfektionen gerade bei Vereins- und Straßenfesten schnell einen größeren Personenkreis betreffen, sei es von großer Bedeutung, Risiken von vornherein so klein wie möglich zu halten. „Und zwar nicht nur, um lebensmittelbedingte Krankheitsfälle bei den Besuchern zu vermeiden, sondern auch, um sich selbst als Anbieter der Waren vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen“, so der Lebensmittelkontrolleur deutlich.
Gemeinsam mit seiner Kollegin Sabrina Schilling gab er dann den anwesenden Vereinsvertretern Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln, insbesondere mit leicht verderblichen Waren. Auf wichtige hygiene- und lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften, Technische Regeln und Merkblätter zum Umgang mit bestimmten Lebensmitteln wurde ebenso hingewiesen wie auch auf gewerberechtliche Vorschriften kurz hingewiesen wurde.
Da im Laufe der Informationsveranstaltung auch verschiedene neue Vorschriften vorgestellt und bestehende Anforderungen genauer erläutert wurden, mussten die Referenten noch viele Fragen der Vereinsvertreter beantworten.
Zur Beantwortung der Fragen den richtigen Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten betreffend, stehen die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ebenso zur Verfügung wie die Fachbeamten in den kommunalen Ordnungsämtern. Außerdem kann unter www.kusg-reilingen.de der „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“ heruntergeladen werden.