Widerstand gegen geplantes Altenpflegeheim formuliert
28.09.06 (Reilingen)
Gemeinderat ändert örtliche Polizeiverordnung / Keine Mittagspause mehr für Rasenmäher oder Motorsägen / Zunehmende Verschmutzungen durch Jugendliche
Für Schmunzeln, aber auch unglaubliche Gesichter sorgte im Reilinger Gemeinderat während der jüngsten Sitzung die zweite „Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)“. Da die aktuelle Polizeiverordnung wegen zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen und Neuerungen nicht mehr aktuell sei, müsse diese, so die Darstellung von Bürgermeister Walter Klein, dringend geändert werden.
So sei zwar inzwischen an Werktagen durchgehend von 7 bis 21 Uhr die Benutzung von Rasenmähern und Motorkettensägen erlaubt, für das Hämmern, Bohren (ohne Bohrgerät), Sägen mit der Handsäge oder das Ausklopfen von Teppichen aber noch immer das Einhalten der Mittagsruhe vorgeschrieben. Da es für die Bürger nur schwer verständlich sei, warum das Spalten von Holz während der Mittagspause nach der örtlichen Polizeiverordnung verboten, die Benutzung einer Motorsäge zur selben Zeit aber nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt ist, müsse, so das Gemeindeoberhaupt, die betreffende Ortsverordnung dringend geändert werden. Keine Frage, dass die Ratsmitglieder der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Reilingen zustimmten – wenn auch mit einem gewissen Schmunzeln.
Kein Grund zum Lachen war dagegen die Information durch Bürgermeister Klein, dass es in den letzten Wochen im Bereich der Friedrich-von-Schiller-Schule und der Fritz-Mannherz-Hallen immer wieder Probleme mit Jugendlichen gebe. Vorrangig würden sie mit Flaschen, Essensreste und Verpackungen das Umfeld verschmutzen.
Es bestehe zwar, so Klein weiter, die Möglichkeit einer Anzeige beim Landratsamt als zuständige Bußgeldbehörde. Die folgende Aussage, der Kreis könne aber nur gegen eigene Einwohner vorgehen, da Ortsfremde je keine Verpflichtung hätten, am „Wegwerfort“ bestimmte Abfallgefäße zu benutzen, sorgte dann doch für eine gewisse Verwunderung am Ratstisch und im Zuhörerraum.
Mit der Änderung der örtlichen Polizeiverordnung wird es jetzt aber möglich sein, das Wegwerfen von Kleinabfällen zu ahnden. Bürgermeister Klein: „Die Zielsetzung der Ergänzungen zur Polizeiverordnung ist somit keine abfallrechtliche, sondern ein Schutz der Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen vor Verunreinigungen im Interesse der öffentlichen Hygiene und Ästhetik.“ Mit allen anderen Gesetzen könne dem Problem der Verunreinigung sonst nicht bußgeldrechtlich gelöst werden.
Nicht zufrieden sind verschiedene Anwohner mit der Standortlösung für ein Altenpflegeheim im Neubaugebiet „Holzrott IV“. Sie kündigten am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung jeden nur möglichen Widerstand gegen diese Einrichtung an. „Das lassen wir uns nicht gefallen“, formulierte ein betroffener Anwohner erregt die Meinung der in diesem Holzrott-Bereich lebenden Bürger. Der Bürgermeister empfahl beruhigend, doch zunächst einmal den Verlauf der weiteren Planungsphase abzuwarten. Die Gemeinde Reilingen werde sich jedenfalls an Recht und Gesetz halten. Und dazu gehöre auch die bereits eingeleitete frühzeitige Planoffenlage. Die betroffenen Anwohner könnten also ihre Bedenken, Einwändungen und Anregungen zu Protokoll geben.